Ausschreibung: Ortsgemeinde Katzwinkel

Öffentliche Ausschreibung Breitbandversorgung im ländlichen Raum Ortsgemeinde Katzwinkel, Verbandsgemeinde Kelberg, Landkreis Vulkaneifel - 20.04.2010

Öffentliche Ausschreibung
Abschnitt I: Kommunale Gebietskörperschaft

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, 53539 Kelberg für die Ortsgemeinde 54552 Katzwinkel.

Weitere Auskünfte erteilen:
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Johannes Saxler, Tel.: 02692/872-11, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

I.2) Verfahrensgrund/Gegenstand des öffentlichen Interesses:
Versorgung mit Breitband-Internetzugängen im ländlichen Raum.

Abschnitt II: Gegenstand der Dienstleistung
II.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Öffentliche Ausschreibung, gem. § 3, Absatz 1 VOL/A.

II.2) Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistungen:
Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2.000 kBit/s (downstream) in der Gemeinde Katzwinkel abzuschließen.
Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen. Ggf. kann die angestrebte Dienstleistung auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aufrechterhalten werden.

Das Angebot soll auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) umfassen. Auf die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene kann aufgrund von technologischen Restriktionen bzw., wenn dies die Investition um mindestens 50 v. H. verteuern würde, ggf. verzichtet werden.

Eine Bedarfsermittlung unter den potentiellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass voraussichtlich mit etwa 20 Kunden für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann.

In den einzureichenden Angeboten sind auch Angaben zu den folgenden qualitativen Parametern zu machen:
• Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzangaben),
• Angaben über Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit,
• Angaben über die Mindestbandbreite am Netzknoten,
• Angaben über den voraussichtlichen Endkundenpreis und das Abrechnungsverfahren
• Schutz der installierten Anlagen und somit der Internetverbindungen gegen Dritte.

Die Abgabe von Angeboten ist bis zum 12.05.2010 bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.

Die Größenordnung des finanziellen Zuschussbedarfs für die Realisierung der Bereitstellung der Breitband-Internetzugänge mit den angegebenen Qualitätsparametern ist verbindlich anzugeben und plausibel herzuleiten. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotential Stellung zu nehmen, das der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde liegt. Zur Berechnung des Zuschussbedarfs dürfen nur alle einmaligen Ausgaben herangezogen werden, soweit diese im originären Zusammenhang mit den das Vorhaben betreffenden einmaligen Investitionskosten des Netzauf- bzw. -ausbaus stehen.

Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarfsträger oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle.

Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen.

Veröffentlichung der Ausschreibung: 20.04.2010
Ende der Angebotsfrist: 12.05.2010
Ende der Bindefrist: 15.07.2010

II.3) Sonstige Informationen:
./.

Abschnitt III. Weiteres Verfahren:
Das schriftliche Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen und mit dem Kennwort, "BREITBANDANGEBOT" zu kennzeichnen.

Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls zu verschließen ist, innerhalb der Angebotsfrist an die unter I.1 genannte Adresse zu richten.  Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse eingegangen sein. Nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise zu behandeln und ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege ist nicht zulässig. Aus Ihrer Sicht bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen der ausschreibenden Stelle sind unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail- oder per Telefax mitzuteilen.

Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Es muss vollständig sein und den Zuschussbedarf sowie die in der Beschreibung der Dienstleistung unter II.2 geforderten Angaben enthalten. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Bestandteil des Vertrages.

Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.

Der Zuschlag erfolgt durch die ausschreibende Stelle auf das wirtschaftlich günstigste Angebot nach den Kriterien Höhe des Zuschussbedarfs und Qualität. Es wird das Angebot ausgewählt, das bei gleichen technischen Spezifikationen den niedrigsten Zuschussbedarf enthält.

Dabei werden die Einhaltung der in der Beschreibung der Dienstleistung unter II.2 definierten technischen Anforderungen, die Höhe des zu gewährenden Zuschusses und der Endabnehmerpreis berücksichtigt. Ergänzend können bei der Angebotsauswahl zusätzlich weitere Kriterien wie die zukünftig zu erwartende Bedarfsentwicklung oder die Anpassungsfähigkeit der Infrastruktur an neue technische Entwicklungen berücksichtigt werden.

Der Zuschuss wird zu 50 vom hundertsten Teil bei Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages und zu 50 vom hundertsten Teil nach Erstellung der Dienstleistung gewährt.

Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.

Weitere Informationen und Kontaktdaten

Geschäftsbereiche:
Kontaktperson: Johannes Saxler
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anschrift, Tel. & Fax: Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Dauner Str. 22, 53539 Kelberg
Tel. 02692/872-11
Fax: 02692/872-39

Web: www.vgv-kelberg.de


Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Katzwinkel für das Haushaltsjahr 2010 vom 12.04.2010

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 131.899 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 165.198 Euro
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -33.299 Euro

2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 114.082 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 141.663 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -27.581 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.500 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -3.500 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 31.846 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 765 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 31.081 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 145.928 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 145.928 Euro
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf 0 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 255 v.H.
- Grundsteuer B 290 v.H.
b) Gewerbesteuer 330 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 24 Euro
- für den zweiten Hund 36 Euro
- für jeden weiteren Hund 60 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 360 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund 540 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 900 Euro

§ 6 Eigenkapital
Der Stand des vorläufigen Eigenkapitals zum
31.12.2008 856.000 Euro
31.12.2009 857.000 Euro
31.12.2010 824.000 Euro

Katzwinkel, den 12.04.2010
gez. Lenartz, Ortsbürgermeister

Kenntnis genommen gemäß § 97, Abs. 1der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 26 März 2010.

54550 Daun, den 26.03.2010
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. Günter Willems (DS)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel den unausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalt gemäß § 121 GemO beanstandet hat. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.04.2010 bis einschließlich 27.04.2010 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 12.04.2010
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Häfner, Bürgermeister

Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.


                       
Auf der Webseite  des Musikverein Katzwinkel wurden die Bilder der Kappensitzung 2010 veröffentlicht.

http://www.MV-Katzwinkel.de


 Im Bereich Impressionen werden mehr oder weniger regelmäßig immer mal wieder neue Bilder eingestellt.


 Im Bereich Impressionen werden mehr oder weniger regelmäßig immer mal wieder neue Bilder eingestellt.

   

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